Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote sind nur freibleibend. Zur vertraglichen Bindung bedarf es einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
2. Bestellerbedingungen können nicht anerkannt werden. Ein Verzicht auf diese Bedingung liegt vor, wenn nicht innerhalb einer Frist von 8 Tagen ein Widerspruch gegen unsere Bedingungen eingegangen ist.
3. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Essen, Gerichtsstand ist Essen.
4. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb 10 Tage mit 2% Skonto oder 30 Tage netto fällig. Bei einem Auftragswert unter € 25,00 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von € 10,00 + MwSt. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der jeweils für Privatbanken geltenden Diskontsätze zu berechnen.
5. Angaben über Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Für die aus Lieferungsverzug sich ergebenden Folgen wird nur im Falle besonderer schriftlicher Vereinbarung gehaftet.
6. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Preise gelten ausschließlich Fracht und Verpackung ab Werk Essen.
7. Ist die von uns gelieferte Ware mit einem Mangel behaftet, können wir zunächst nur auf Nacherfüllung in Anspruch genommen werden, und zwar nach unserer Wahl auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung trotz zweimaliger Versuche fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht, sondern nur das Minderungsrecht zu. Offensichtliche Mängel muss/sind uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen jeglicher Art ausgeschlossen. Im übrigen bleiben die Bestimmungen der §§ 377 ff. HGB unberührt.
Als vertragsgemäße Beschaffenheit des Liefergegenstandes gilt grundsätzlich nur die von uns in unseren Angeboten, Leistungsverzeichnissen oder Ähnlichem abgegebene Beschreibung. Öffentliche Äußerungen oder Werbung unsererseits stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. Schadenersatzansprüche jeglicher Art, insbesondere solche gemäß § 437 Nr. 3 BGB, sind ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei grobem Verschulden (Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einer Garantie, die jedoch nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Abgabe einer entsprechenden Garantieerklärung in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung vorliegt oder bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche wegen Mängeln beträgt 12 Monate.
8. Bis zur völligen Bezahlung bleiben wir Eigentümer der Ware und haben ein Rückforderungsrecht gegen den Käufer (Besteller), auch für den Fall, dass die Ware bereits ganz oder teilweise weiterverarbeitet ist. Jede Beeinträchtigung unseres Eigentums (Pfändung und dergl.) ist sofort mitzuteilen. Die Ware ist mit Sorgfalt aufzubewahren. Sollte der Käufer die Ware vor ihrer völligen Bezahlung weiter veräußern, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises alle ihm aus der Weiterveräußerung der unverarbeiteten und verarbeiteten Ware zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer an uns als Lieferant ab. Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Käufers ist die Kaufpreisforderung sofort fällig.
9. Die bei verformten Plexiglas/Acrylglas- oder Makrolonfertigteilen benötigte Form bzw. Schablone wird zum Selbstkostenpreis berechnet, bleibt unser Eigentum und kann nicht ausgehändigt werden. Sofern nach der letzten Anfertigung, wozu die entsprechende Form oder Schablone Verwendung gefunden hat, 12 weitere Monate vergangen sind, bleibt es uns überlassen, die Form/Schablone zu diesem Zeitpunkt zu vernichten.
10. Sofern bei zu verklebenden bzw. zu verschließenden Verbindungsstellen Gelbfärbungen des Klebers sichtbar werden, ist ein Anspruch irgendwelcher Art in keinem Falle gegeben.
11. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht deren Wirksamkeit im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke gilt eine angemessene Regelung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was bei Erstellung der Bedingungen gewollt war oder nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt gewesen wäre, sofern der Punkt bedacht worden wäre.
Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
12. Lieferkosten nach Aufwand auf Anfrage.